Am Infostand einfach mal zuhören statt zutexten… “Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes mit.” So steht es in Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes. Im Parteiengesetz wird das in § 2 Absatz 1 noch etwas ausführlicher formuliert: “Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den…