Gleich vorneweg, weil mich die unpräzise Ausdrucksweise in diesem Zusammenhang immer wieder ärgert:
Es gibt eine relativ objektiv messbare Kriminalitätsbelastung – wiedergegeben in der polizeilichen Kriminalstatistik. “Relativ” deshalb, weil nur erfasst werden kann, was der Polizei selbst auffällt oder was angezeigt wird. Die Polizei kennt nur das Hellfeld – das Dunkelfeld bleibt auch für sie dunkel.
Und es gibt das subjektive Sicherheitsempfinden – also die individuelle Wahrnehmung zur eigenen Sicherheit. Das hat in der Regel mit statistischen Wahrscheinlichkeiten nichts zu tun – sonst würde niemand mehr Auto fahren, aber kaum einer hätte in Deutschland Angst, Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden. Was es nicht gibt ist “subjektive Kriminalität”.
Aber genug des Vorgeplänkels.
Aufgabe der Polizei ist die Bekämpfung der realen, objektiv vorhandenen Verbrechen. Damit ist die Polizei in der Regel mehr als “gut beschäftigt”.
Aufgabe der Polizei ist ebenso die Ahndung sonstiger Ordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Lärmbelästigung und sonstige Verstöße gegen Gesetze oder die jeweils vor Ort geltende Polizeiverordnung. Dabei wird sie häufig von kommunalen Polizeibehörden unterstützt – in Mannheim von der Verkehrsüberwachung und vom Kommunalen Ordnungsdienst.
Aufgabe der Polizei ist schließlich auch die Prävention – und dabei ist sie in vielen Bereichen auf die Kooperation der Bevölkerung angewiesen.
Beispiel gefällig?
Wenn ein Einbrecher durch ein offenes Fenster einbricht, ist immer noch der Einbrecher der Täter. Aber man hat es ihm zu leicht gemacht. Man kann dann der Polizei den Vorwurf machen, dass die Prävention zur Vermeidung von Einbruchskriminalität nicht funktioniert hat. Aber was erwartet man eigentlich? Dass vor jedem Haus eine Streife steht, damit man fahrlässig mit dem eigenen Eigentum umgehen kann?
Eine subjektive Betrachtung – eine Betrachtung des eigenen Verhaltens – hilft bei der Prävention objektiver Verbrechen.
Noch ein Beispiel?
Das Smartphone in der Hosentasche, die unverschlossene Handtasche, die achtlos abgestellte Aktentasche. Ja, der Taschendieb ist der Verbrecher. Warum nur hat die Polizei das nicht im Griff? Vielleicht, weil es zu viele willige Opfer gibt?
Eine subjektive Betrachtung des eigenen Verhaltens hilft bei der Prävention objektiver Verbrechen.
Und jetzt kommen wir nochmal zurück zum subjektiven Sicherheitsempfinden. In Mannheim ist das seit längerem im Blick – mit Befragungen und Studien, die Aufschluss darüber geben, was das Sicherheitsempfinden der Menschen beeinflusst.
Das Ergebnis: die Vermüllung von Gehwegen und Grünflächen, nächtliche Ruhestörung, zugeparkte Straßenkreuzungen und andere Ordnungswidrigkeiten und Incivilities (also keine Straftaten) tragen viel dazu bei, dass Menschen sich in bestimmten Stadtquartieren unsicher fühlen. Übrigens nicht unbedingt dort, wo die Kriminalitätsbelastung am höchsten ist. Aber auch.
Es gibt auch tatsächlich einen Zusammenhang: wenn die Polizei aufgrund von Personalmangel mit “echten Verbrechen” beschäftigt ist und weniger Zeit für Ordnungswidrigkeiten hat, werden Ordnungswidrigkeiten weniger bestraft. Man “kommt damit durch”. Immer häufiger. Und man nutzt das ohne Gewissensbisse aus. Und prahlt vielleicht sogar noch damit.
Ein weit verbreitetes Beispiel? Die Strafzettel fürs Falschparken sind in manchen Gegenden so selten, dass man günstiger wegkommt als wenn man immer einen Parkschein zieht. Ich kenne persönlich mehrere Mannheimer, die ihr eigenes, asoziales Verhalten voller Stolz herumerzählen.
Und damit sind wir wieder bei der subjektiven Betrachtung.
Haben all diejenigen, die sich (subjektiv) unsicher fühlen, ihr eigenes Verhalten auch im Blick? Sind diejenigen, die von der Polizei mehr Präsenz fordern, auch bereit, ihr eigenes Verhalten auf den Prüfstand zu stellen?
Oder soll die Polizei nur gegen die Ruhestörung durch den Nachbarn vorgehen, nicht aber gegen das eigene, menschenlebengefährdende Rasen im Straßenverkehr? Nur gegen den, der die eigene Einfahrt zuparkt, nicht aber gegen das eigene Falschparken in der Stadt? Nur gegen den Junkie, der zur Finanzierung seines eigenen Drogenkonsums zum Händler wird, nicht aber gegen den anerkannten Arzt, der einer der Kunden dieses Händlers ist?
Prävention hängt auch vom eigenen Verhalten ab – die objektive Sicherheit vom subjektiven Blick. Respekt vor dem Rechtsstaat und den Gesetzen müssen auch die haben, die das von anderen einfordern. Und das fängt im Kleinen an, oder wann sind Sie das letzte Mal über eine rote Ampel gelaufen, weil Sie wussten, dass Sie das nicht den Führerschein und vermutlich noch nicht einmal das eigentlich fällige Bußgeld kostet?
Die Polizeibeamten verdienen Respekt für ihre vielen, teils gefährlichen Aufgaben. Was sie ernten ist in manchen Teilen der Bevölkerung ungerechtfertigte Kritik. Sie setzen nicht Tag für Tag ihre Gesundheit und zum Teil ihr Leben aufs Spiel, um irgendjemanden zu gängeln, sondern um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Und sie tun das nach den Regel des Rechtsstaats, der für alle gilt: ohne Ansehen der Person.